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Unsere Dienstleistungen im Überblick

Steuerberatung

Wir analysieren und optimieren die steuerliche Situation unserer Mandanten, fertigen Steuererklärungen, prüfen Steuerbescheide und setzen die Rechte unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung effektiv durch. Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich Steuerberatung:

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Gestaltungs­beratung

Die Möglichkeiten der seriösen Steuergestaltung auszuloten und mit unseren Mandanten zu verwirklichen, gehört zu unseren Stärken. Ob es etwa um die Gründung, Umstrukturierung oder Veräußerung eines Unternehmens oder die Planung der Vermögensnachfolge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes wegen geht – wir zeigen die Gestaltungsziele und den Weg dorthin auf der Basis gründlicher steuerrechtlicher Recherche auf. Bei der zivilrechtlichen Umsetzung arbeiten wir eng mit den Rechtsberatern unserer Mandanten zusammen oder benennen für das jeweilige Rechtsgebiet passende Kooperationspartner. Daneben stehen wir für gutachtliche Stellungnahmen zu steuerrechtlichen Fragestellungen – auch als Zweitgutachter - und für vorbeugende Beratung im Zusammenhang mit bevorstehenden Außenprüfungen und der Berichtigung steuerlicher Erklärungen bzw. steuerstrafrechtlicher Selbstanzeigen zur Verfügung.

Deklarations­beratung

Bei der Erstellung von Steuererklärungen und sonstigen Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden gilt es, den steuerlich bedeutsamen Lebenssachverhalt sorgfältig zu ermitteln und exakt aufzubereiten. Falsche Angaben zugunsten des Steuerpflichtigen bergen die Gefahr strafrechtlicher Relevanz, falsche Angaben zulasten des Steuerpflichtigen führen zu vermeidbaren Vermögenseinbußen. Wann aber ist eine steuergünstige Erklärung falsch? Welche Rechtsauffassung kann bedenkenlos vertreten werden? Die Grenzen der rechtmäßigen Steuerdeklaration zu erkennen und das Machbare zu verwirklichen, erfordert kompetente und seriöse Beratung. Aus diesem Grunde suchen unsere Mandanten unseren Rat. Die im Rahmen der Erstellung Steuererklärungen gewonnen Informationen helfen uns, die Verhältnisse unserer Mandanten für die Zukunft steuerlich zu optimieren.

2 Menschen beim Fechten

Abwehrberatung

Die Rechte unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung auf der Grundlage gründlicher steuerrechtlicher Recherche und einer durchdachten Strategie erfolgreich zu vertreten, betrachten wir als berufsethische Verpflichtung. Dazu gehört die umfassende Sachverhaltsanalyse ebenso wie die erschöpfende Durchleuchtung der Rechtsfragen und deren aussagekräftige Aufbereitung in Form von Schriftsätzen und Gutachten im Steuer- und Gerichtsverfahren.
Gern erstellen wir für Berufskollegen und Rechtsanwälte Entwürfe für Einspruchs-, Klageschriften und sonstige Erklärungen oder erörtern mit Ihnen strittige Rechtsfragen.
Im Idealfall zeigt sich im Rahmen der Rechtsdurchsetzung das Gestaltungspotential des Steuerfalls, das wir gern zur dauerhaften Verbesserung der steuerlichen Rechtsposition mit unseren Auftraggebern ausschöpfen.

Finanzbuchhaltung

Die laufende Buchführung bietet dem Berater vielfältige Gelegenheit, betriebliche Abläufe zeitnah zu überprüfen und rechtzeitig zu optimieren. Das unterjährige Feedback ist nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Auch in steuerlicher Hinsicht ist es vielfach notwendig, Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegenzuwirken. Wir übernehmen für unsere Mandanten:

  • Einrichtung der Buchführung
  • Laufende Finanzbuchhaltung
  • Laufende Beratung der Buchhaltungsabteilung des Unternehmens
  • Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten (Offene Posten)
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen und Berichte
  • Erstellung von Zwischenbilanzen

Lohnbuchhaltung

Wir betreuen unsere Mandanten bei der korrekten Abrechnung der Löhne und Gehälter sowie der Erfüllung zahlreicher Pflichten im Personalbereich und unterstützen sie bei der Optimierung dieser Vorgänge. Wir unterstützen unsere Mandanten in den Bereichen:

  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Laufende Beratung der Personalabteilung des Unternehmens
  • Reisekostenabrechnung
  • Optimierung von Vergütungssystemen
  • Baulohn
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Sozialversicherungsrechtliche Meldungen und Beitragsnachweisungen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Jahresabschluss

Wir unterstützen unsere Mandanten als Experten bei der Erstellung der betrieblichen Gewinnermittlung und Vermögensaufstellung für den Jahresabschluss. Hier ist es unsere Aufgabe, die teilweise divergierenden Interessen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zum Ausgleich zu bringen und zum Erfolg der Unternehmung beizutragen. Wir übernehmen für unsere Mandanten:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht
  • Erstellung von Steuerbilanzen einschließlich Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen und Berichte
  • Optimierung des Jahresabschlusses für Zwecke der Offenlegung bei haftungsbeschränkten Unternehmen

Wirtschaftsberatung

Wir vertreten die Auffassung, dass die Aufgabe eines Steuerberaters sich nicht in der steuerlichen Beratung erschöpft. Er ist zu Recht in einer Fülle von Bereichen erster Ansprechpartner, wenn es um wirtschaftliche Fragen geht. Hier unseren Mandanten zur Seite zu stehen – in eigener Person oder als verantwortungsvoller Begleiter und „Lotse“ bei der Zusammenarbeit mit Spezialisten in der jeweiligen Materie –, halten wir für eine bedeutende Aufgabe. Zu unserem Beratungsspektrum gehören:

  • Existenzgründungsberatung
  • Businessplan
  • Beratung bei Investitionen und Finanzierungsfragen
  • Betriebsübergabe
  • Betriebsübernahme
  • Unternehmensführung
  • Liquiditätsplanung
  • Rating und Unterstützung bei Kreditverhandlungen

Zivilrecht und andere Rechtsgebiete

Auch wenn wir im Rahmen unserer Berufstätigkeit und Fortbildung vielfältige Erfahrungen und Einblicke in das Zivilrecht und andere Rechtsgebiete gewonnen haben, führen wir außersteuerliche Rechtsberatung nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang durch. Dies hat seinen Grund auch darin, dass wir für unsere Mandanten optimale Ergebnisse erzielen wollen und darum auf den Rat von Spezialisten setzen. Auf Wunsch nennen wir unseren Mandanten auch eigene Kooperationspartner auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Dies gilt für:

  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Unternehmenskaufverträgen
  • Erbrecht einschließlich Erstellung von Testamenten und Erbverträgen bzw. Verträge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge; Erbauseinandersetzung
  • Familienrecht einschließlich Erstellung von Eheverträgen
  • Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung

Beratung für Berater

Neben der Betreuung unserer eigenen Mandate bieten wir Berufskollegen und Rechtsanwälten unsere Unterstützung bei ihrer beruflichen Tätigkeit an. Es ist dabei für uns selbstverständlich, dass wir nicht das bestehende Mandatsverhältnis abgreifen. Die Tätigkeit kann sich, je nach den Vorstellungen des Auftraggebers, auf eine interne Unterstützung beschränken oder in einer für den Mandanten erkennbaren Zusammenarbeit münden.

Für andere Berater erstellen wir gern schriftliche Gutachten und Stellungnahmen sowie Entwürfe von Schriftsätzen (Einspruch, Klage und sonstige Erklärungen). Wir erörtern strittige Rechtsfragen und das taktische Vorgehen im jeweiligen Fall. Im Rahmen der Begleitung von Außenprüfungen bereiten wir die Schlussbesprechung vor oder nehmen selbst daran teil. Im Rahmen der gestaltenden Beratung suchen wir für unsere Berufskollegen nach den Möglichkeiten seriöser und langfristig wirksamer Steueroptimierung.

Sonstige Dienstleistungen

Im Laufe einer Mandatsbeziehung ergeben sich immer wieder verschiedene Anlässe zu unterschiedlichsten Dienstleistungen. So mündet unter Umständen die Gestaltung der Vermögensnachfolge in dem Bedarf nach einem Testamentsvollstrecker. Steuerliche Überlegungen führen zu Investitions- oder Desinvestitionsbedarf im Bereich von Immobilien- oder Wertpapiervermögen. Die Gründung oder Expansion unternehmerischer Tätigkeit macht den Abschluss neuer Versicherungsverträge notwendig. Nicht alle Wechselfälle des (Wirtschafts)lebens können an dieser Stelle aufgeführt werden und nicht in allen Fällen werden wir unmittelbar für unsere Mandanten tätig. Sei es, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen unser Tätigwerden ausschließen, oder weil wir der Auffassung sind, eine Tätigkeit sollte Spezialisten übertragen werden. In der überwiegenden Zahl dieser Fälle können wir jedoch als verantwortungsvolle Ratgeber unsere Hilfe anbieten und unsere Mandanten begleiten. Wir stehen unter anderem zur Verfügung für:

  • Testamentsvollstreckung
  • Tätigkeit als Beirat/Aufsichtsrat
  • Immobilienverwaltung
  • Mediation
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